Welche Änderungen birgt die Erhöhung der Mehrwertsteuer?

Um zu beginnen, möchte ich mich zunächst auf den Anfang bzw. den Übergang der Erhöhung konzentrieren. Wie wir bereits mehrmals erfahren haben, wurde am 1. Januar 2007 die MwSt bzw. genauer gesagt deren Regelsteuersatz, von 16% auf 19% erhöht. In bestimmten Fällen kann jedoch im neuen Jahr auch noch zu 16% abgerechnet werden. Ausgenommen wichtig ist der Zeitpunkt, wann die Ware bzw. die Leistung geliefert bzw. abgeliefert wurde. Dieses sollte anhand eines Beispiels deutlicher werden. Angenommen, die äußeren Hauswände unserer beiden Häuser müssen neu verfugt werden. Hierbei unterscheidet man nun zwischen zwei verschiedenen Fällen: Fall a, die äußeren Hauswände wurden im Jahr 2006 schon verfugt, der Kunde erhält die Rechnung jedoch erst im Jahr 2007 und Fall b, die äußeren Hauswände werden 2007 erst verfugt, der Kunde hat die Rechnung für die Leistung jedoch schon 2006 erhalten. Die Änderung besagt, dass nicht die Rechnung zur Ermittlung der korrekten MwSt maßgeblich ist, sondern ganz alleine der Zeitpunkt wann die Ware geliefert wurde oder wann die Leistung erbracht wurde. Kommen wir nun auf unser Beispiel zurück: Im Fall a werden dem Kunden 16% MwSt berechnet, da die Leistungen noch zum alten Steuersatz erbracht wurden und im Fall b werden dem Kunden 19% MwSt berechnet, da die Hauswände im Jahr 2007 gefugt und somit die Leistung bereits zu dem neuen Steuersatz von 19% erbracht wurde. Sollten sich die Leistungen überschneiden, sprich die Hauswände des einen Hauses wurde 2006 schon verfugt, die des anderen jedoch erst 2007, so muss unterschieden werden wann die unterschiedlichen Leistungen erbracht wurden. Die eine Hälfte, die 2006 verfugt wurde, muss mit 16% berechnet und die andere, welche 2007 verefugt wurde, mit 19% berechnet werden. Hier zählen jedoch auch lediglich abgeschlossene Teilleistungen. Das heißt, es existieren zwei „verschiedene“ Aufträge (in unserem Fall zwei verschieden Häuser, deren Hauswände verfugt werden müssen) die es einzuhalten gilt.

Alles in Allem muss man sagen, dass sich im Grunde genommen sehr wenige, dafür aber elementar wichtige Dinge ändern. Die meisten Produkte (z.B. Obst bzw. Lebensmittel allgemein etc.) die unter die Gruppe des täglichen Gebrauchs fallen, bleiben auf preislicher Ebene konstant, da sich ihr ermäßigter Steuersatz nicht ändert. Produkte, welche fast ausschließlich nicht in die Kategorie des täglichen Gebrauchs fallen (ausgenommen: Heizung, Strom etc.) werden aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung teurer. Grundsätzlich kommt die Erhöhung also nur dem Staat zu gute, der durch die einfache Erhöhung des Regelsteuersatzes deutlich mehr Einnahmen erfährt.

Die meisten Verkehrsteuern - einschließlich der Umsatzsteuer - haben keinen tieferen Sinn als den, dem Staat Geld zu bringen.

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