MwSt allgemein

Der folgende Artikel umfasst einige allgemeine bzw. wissenswerte Fakten rund um die Mehrwertsteuer. Wie bereits in meiner Einführung angedeutet, umfasst das deutsche Mehrwertsteuersystem zwei verschiedene Sätze (Regelsteuersatz 19% & ermäßigter Steuersatz 7%). Kommen wir nun zu den einzelnen Produktkategorien, die es unter diese beiden Sätze einzuordnen gilt. Der ermäßigte Steuersatz von 7% umfasst unter anderem Milch und Milchgetränke, mit einem Milchanteil von mehr als 75%, sowie unabgefülltes Wasser (also nicht in Flaschen), ausgenommen sind hier jedoch jegliche andere Getränke. Des Weiteren, lassen sich: Lebensmittel, Bücher & Zeitungen, Blumen & Tiernahrung sowie deren Lieferungen und außerdem den öffentlichen Personalverkehr, für öffentliche Verkehrsmittel auf öffentlichen Strecken kürzer als 50km, in die Kategorie des ermäßigten Satzes einordnen. Jegliche andere Produkte fallen somit unter die Kategorie des allgemeinen Regelsteuersatzes. Ein besonderer Fall tritt jedoch bei Restaurants bzw. Gaststätten auf. Hierbei wird unter drei verschiedenen Fällen unterschieden: 1. Der Kunde verzehrt alles an Ort und Stelle, also im Restaurant, 2. der Kunde bekommt das Essen geliefert und 3. der Kunde ist sein eigener „Lieferservice“ und holt es sich selber im Restaurant ab. Hierbei fällt lediglich der erste Fall unter den Regelsteuersatz, da hier sonstige Leistungen erbracht werden (Bedienung) welche von den Lieferungen stark zu unterscheiden sind. Ein weiterer, sehr wichtiger Punkt in unserem Mehrwert/Umsatzsteuergesetz, ist der, der Steuerbefreiung. Es gibt also einige Umsätze die von der MwSt befreit bleiben. Dies gilt vor allem für Zahnärzte, Heilpraktiker sowie allgemeine Ärzte. Ein privater Verkauf bzw. privates Handeln von Waren, sowie interner Verkauf an einen Teil seines eigenen Unternehmens, fällt auch nicht unter die Regelung der Mehrwertbesteuerung.
Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, da sie vom wirtschaftlichen Standpunkt aus, komplett vom Endverbraucher getragen, jedoch beim verkaufenden Unternehmen erhoben wird und somit zu guter Letzt über einen Dritten (das verkaufende Unternehmen) abgeführt wird. Sie zählt auch zu den Besitz- bzw. Verbrauchsteuern, da sie wie bei der indirekten Steuer vom letztendlichen Besitzer oder auch Verbraucher getragen wird.

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