Diskurs: Ist die Mehrwertsteuererhöung sozial gerecht?

Die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit lässt sich schwer bzw. überhaupt nicht mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten. Soziale Gerechtigkeit bedeutet im Zusammenhang mit der MwSt – Erhöhung schlicht und einfach gesagt, dass alle deutschen Bürger gleich betroffen sind und das für alle dieselbe Regel gilt. Das die MwSt allgemein jeden betrifft, sollte inzwischen deutlich geworden sein. Wichtig ist jedoch auch, das jeder deutsche Bürger für sich selber entscheiden kann, wie viel MwSt er letztendlich zahlen möchte. Man kann also die MwSt sozusagen mit seinem eigenen Konsum selber einstellen. Je nach Konsum bezahlt der ein oder andere Bürger also mehr bzw. weniger Steuern. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der, das jeder die gleiche Steuer bezahlt, womit letztendlich ein gerechtes Verfahren gegeben wäre.

Die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit lässt sich jedoch leider nicht so einfach beantworten. Zu berücksichtigen ist z.B. auch, dass der zugrunde gelegte Steuersatz sich nur nach dem konsumierten Produkt richtet, jedoch nicht nach dem Abnehmer. Damit ist gemeint, dass zwar alle das gleiche bezahlen müssen, jedoch einem Arbeitslosen Hartz IV Empfänger somit um einiges mehr Geld genommen wird als einem Reichen oder Durchschnittlichen Verdiener. Hier entsteht also ein elementarer Unterschied zu anderen Steuern, wie z.B. der Einkommensteuer. Der Steuersatz für Mehrverdiener ist deutlich höher als der, der Durchschnittsverdiener. Somit wird denen, die deutlich mehr Geld zu Verfügung haben noch mehr Geld an Steuern abgezogen, als wenn der Steuersatz gleich wäre.

Um das Problem der sozialen Gerechtigkeit zu lösen bzw. einen Lösungsansatz darstellen zu können, werde ich nun drei verschiedene Personengruppen auf Makro-Ebene analytisch untersuchen. Die 1. Person ist ein Hartz IV Empfänger, die 2. Person ein Durchschnittsverdiener und die 3. Person stellt einen Reichen dar. Eine allein erziehende Hartz IV Empfänger mit zwei Kindern hat monatlich ca. 1289€ inkl. Kindergeld, Sozialgeld für die Kinder und Zuschlag für Alleinerziehende zur Verfügung. Davon sind die Fixkosten, also die kosten die regelmäßig im Monat anfallen, teilweise stark von der MwSt – Erhöhung betroffen. Die Fixkosten für Strom Wasser und Heizung sind von der Erhöhung betroffen, wobei Wasser jedoch unter den ermäßigten Steuersatz fällt und somit außer betracht bleibt. Die Kosten für Strom und Heizung wurden jedoch erhöht. Des Weiteren sind die Telefonkosten und die Unterhaltungskosten des Autos eines Hartz IV Empfängers auch maßgeblich von der Erhöhung betroffen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kleidung, denn auch diese wurde durch die Erhöhung teurer. Aus diesem Grund besitzt der Hartz IV Empfänger, trotz Beibehaltung des ermäßigten Steuersatztes von 7% für die Produkte des täglichen Bedarfs, unter dem Strich noch weniger Geld als er ohnehin schon hat. Da es nicht möglich war jegliches Material auch für die beiden anderen Einkommensschichten zu finden, befragte ich hierzu einige ähnliche Personen, die unter gleichen Umständen wie der Hartz IV Empfänger leben, mit dem Unterschied des Einkommens. Wie sich schnell feststellen ließ, waren die Zahlen der Fixkosten des durchschnittlichen Verdieners und die des Reichen, mit den Fixkosten des Hartz IV Empfängers mit einigen Ausnahmen höher.

Auffällig dabei ist jedoch, dass der Durchschnittsverdiener und auch der Reiche wesentlich mehr Geld für Luxusartikel und jegliche andere Dinge ausgeben, als der Hartz IV Empfängers. Diese Luxusartikel wirken sich teilweise auch sehr auf die Fixkosten aus, wie z.B. Computer und jegliche andere elektronische Dinge, welche sehr viel Strom gebrauchen. Ein weiterer fundamentaler Unterschied, ist der Gebrauch des Autos. Der Hartz IV Empfänger fährt sehr selten, um Kosten zu sparen. Der Luxusartikel – Konsum steigert sich von Hartz IV Empfänger bis hin zum Reichen. Vom Telefon bzw. auch vom Internet, welches als Luxusartikel auch hinzukommt, werden von den beiden höheren Schichten auch sehr viel mehr gebrauch gemacht, wodurch weitere Kosten entstehen. Wichtig ist auch, der Punkt der Reparaturen. Auf jegliche Reparaturen fallen auch 19% MwSt an, somit werden diese auch viel teurer. Ein Beispiel mit einer defekten Waschmaschine soll dies weiter verdeutlichen. Da Reparaturen nicht unter die Fixkosten fallen, können diese auch nicht fest eingeplant werden. Somit wird der Hartz IV Empfänger wesentlich mehr geschädigt, als der Reiche, weil er im Vergleich nicht das nötige Geld für eine Reparatur besitzt. Die Waschmaschine fällt jedoch unter einen täglichen Gebrauchsgegenstand und somit wäre dies nicht sozial. Dies zeigt jedoch nur einen Ausnahmefall, da nicht täglich irgendetwas wieder instand gesetzt werden muss.

Abschließend lässt sich also sagen, dass „Arm“, „Mittel“ und auch „Reich“ annähernd gleich von der Erhöhung betroffen sind. Jeder der drei Schichten kann seinen Konsum von Produkten die unter den Regelsatz fallen, mehr oder weniger selber regulieren. Der Hartz IV Empfänger konzentriert sich insgesamt nur auf das Nötigste und das Lebenswichtige wobei sich der Durchschnittsverdiener hier und da auch einmal einen Luxus gönnt und der Reiche letztendlich nur aus „dem Vollen schöpft“. Somit ist die Betroffenheit in etwa gleich, welches ein prozentualer Vergleich im Bezug auf das jeweilige Einkommen unterstreicht.

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